6.5 Schemazuordnungsrichtlinie

Die Schemazuordnungsrichtlinie betrifft sowohl den Abonnentenkanal als auch den Herausgeberkanal. Der Zweck der Schemazuordnungsrichtlinie besteht darin, Schemanamen (insbesondere Attributnamen und Klassennamen) zwischen der Namespace des Identitätsdepots und der Namespace der Anwendung zuzuordnen. Die Schemazuordnungsrichtlinie wird vor der Ausgabetransformationsrichtlinie angewendet, wenn Identity Manager ein Dokument an das Schnittstellenmodul überträgt oder zurücksendet, und nach der Eingabetransformationsrichtlinie, wenn der Treiber ein Dokument an Identity Manager überträgt oder zurücksendet. Beispielsweise verwendet das HR-System „Rufname“ und das Identitätsdepot „Vorname“, wenn sich beide auf dasselbe Attribut beziehen. Die Schemazuordnungsrichtlinie verarbeitet die Änderung in Namen zwischen der Namespace der Anwendung und der Namespace des Identitätsdepots. Die Schemazuordnungsrichtlinie ist bidirektional. Sie überlappt beide Kanäle. Im Herausgeberkanal werden die Anwendungsnamen dem Identitätsdepot zugeordnet. Im Abonnentenkanal werden die Identitätsdepotnamen der Anwendung zugeordnet.